Leseprobe - Günther Rabl - Mail für Hiob
ETYMOLOCH
Wahlversprechen (germ., nhd.) ‚wall-veršprähen‘, in der Bdtg. von ‚etwas
an die Wand sprühen‘, ‚beschmieren‘, ‚anschmieren‘. Umgangssprachlich wird
der Begriff fälschlich für ein Versprechen anlässlich einer Wahl verwendet, was
aber gar keinen Sinn gibt. (Siehe auch ‚Wallfahrtsort‘ und ‚Wahlfarceort‘).
Historisches: Die Forderung von Konsumentenschützern, alle leicht verderblichen
Güter mit der Aufschrift „haltbar wie ein Wahlversprechen“ zu kennzeichnen,
konnte sich aus genannten etymologischen Einwänden nicht durchsetzen.